Häufig gestellte Fragen

  1. Kostenfreier Service

    Unser Vermittlungsservice ist für dich kostenfrei! Unsere Kooperationsfirmen zahlen für unsere Dienstleistungen, die ihre Mitarbeiter:innen in Anspruch nehmen können. Deshalb fallen für dich keine Vermittlungsgebühren an.

  2. Bezahlgarantie

    In selten Fällen passiert es, dass unsere Betreuungspersonen aufgrund von Missverständnissen o. ä. nicht bezahlt werden. Wir helfen dir, deinen Anspruch geltend zu machen. Mehr Informationen findest du hier.

  3. Passende Jobangebote
  4. Persönliche Beratung

    Wenn du Fragen zu Anstellungsformen, zu deinem Arbeitsvertrag oder zu pädagogischen Themen hast, melde dich bei uns. Wir helfen dir gerne mit unserem Erfahrungswissen weiter. Auch dieser Service ist für dich kostenfrei.

  5. Kostenfreie Fortbildungsangebote
  1. Wahrung der Privatsphäre und Schutz deiner Daten

    Wir garantieren dir, dass wir deine Daten nicht verkaufen. Wir verwalten deine Daten vertraulich. Für unsere Kunden bist du in einer Galerie sichtbar, und sie können dich hier über den Chat erreichen. Personenbezogene Daten wie Nachname, Straße, Telefon geben wir natürlich nicht ungefragt an unsere Kunden weiter.

  2. Technische Probleme

    Gibt es technische Probleme? Kontaktiere uns über das Kontaktformular, und wir melden uns bei dir. Hilf uns dabei, Fehler im Portal zu finden und zu beheben.

  1. Minijob (geringfügige Beschäftigung)

    Ein Minijob ist die häufigste Anstellungsform, z. B. für Babysitten. Hier darfst du bis zu 520 Euro im Monat bzw. 6.240 Euro im Jahr verdienen. Du kannst auch mehrere Minijobs haben, wenn du den Betrag von insgesamt 520 Euro monatlich nicht überschreitest. Diese Regelung gilt nur, wenn du parallel keiner anderen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst.Achte bitte sehr genau darauf, dass du die Grenze nicht überschreitest. In einer Minijob-Anstellung bist du auch unfall- und sozialversichert.

  2. Gleitzone (bis 2.000 Euro/Monat)

    Die Gleitzonenregelung ist steuerlich etwas günstiger als eine Teil- oder Vollzeitanstellung. Hier darfst du den Gesamtbetrag von 2.000 Euro/Monat nicht überschreiten. Auch hier bist du unfall- und sozialversichert.

  3. Teil- und Vollzeitanstellung

    In einer Teil- bzw. Vollzeitanstellung bist du voll sozialversicherungspflichtig. Das hat natürlich Vorteile: Du bist unfall- und sozialversichert, zahlst in deine Rente ein und hast ein festes Beschäftigungsverhältnis.

  4. Selbständig tätig
  1. Welche Einstellungsform kommt für diese Beschäftigung in Frage?

    Je nach Stundenlohn und Stundenumfang solltest du dich mit deinem/deiner zukünftigen Arbeitgeber:in zusammensetzen und überprüfen, welche Beschäftigungsform für den Umfang passend ist. Oftmals nennen wir die Anstellungsform schon in unseren Jobanzeigen.

  2. Was ist der genaue Auftrag?

    Um Missverständnisse zu vermeiden und einen guten Start in deinen Job zu gewährleisten, kläre genau ab, welche Tätigkeiten du ausführen sollst. Zum Beispiel beim Babysitten: Soll auch gekocht werden? Wenn ja, nur für das Kind oder für die ganze Familie? Musst du Auto fahren? Sollst du dabei sein, wenn du die Kinder zu ihren Nachmittagsaktivitäten begleitest, oder kannst du in der Zeit Pause machen?

  3. Urlaubsplanung und Plus- und Minusstunden

    Sprich vor Jobbeginn mit deinem/deiner Arbeitgeber:in über Urlaubsplanung. Kannst du nur Urlaub nehmen, wenn die Eltern Urlaub haben? Oder nur in den Ferienzeiten? Oder ist eine flexiblere Planung möglich?Kläre ebenso ab, wie mit Minus- und Plusstunden umgegangen wird. Wo werden die Stunden dokumentiert? Werden die Plusstunden ausgezahlt oder kannst du sie abfeiern (z. B. in einem Monat, in dem du nicht gebraucht wirst)?

  4. Passen die Arbeitszeiten gut zusammen?

    Es ist natürlich sehr wichtig, dass du mit deinem Arbeitgeber die Arbeitszeiten genau abstimmst. Wird von dir erwartet, flexibel einzuspringen? Und wie wird damit umgegangen, wenn das mal nicht möglich ist?

  1. Versicherungen bei Anstellung

    Wenn du als Minijobber:in oder in Gleit-, Teil- oder Vollzeit angestellt bist, bist du auch sozial- und unfallversichert. Wenn also mal was passieren sollte, bist du abgesichert.

  2. Versicherung bei Selbstständigen

    Selbstständige Personen müssen sich selbst haftpflichtversichern. Kontaktiere verschiedene Versicherer und überprüfe, ob sie auch zu deinem Tätigkeitsbereich passen. Wenn du bei uns als Tiersitter:in registriert bist, kannst du dich auch über uns kostenfrei haftpflichtversichern lassen.

  3. Bist du über den pme Familienservice versichert?

    Nein, du bist nicht über uns versichert, da du auch nicht bei uns angestellt bist. Allerdings kannst du dich als Tiersitter:in über uns mitversichern lassen.

  1. Beratung und Vermittlung
  2. Bin ich beim pme Familienservice angestellt?
  3. Wer sind unsere Kunden?

    Unsere über 900 Kooperationsfirmen sind sehr vielfältig und oftmals aus dem Finanzsektor.

  1. Warum sollte ich mich anstellen lassen?

    Wir erleben leider regelmäßig, dass sich Haushaltshilfen und Babysitter:innen nicht anstellen lassen. Wir fragen uns immer: warum? Eigentlich gibt es keine großen Nachteile. Wenn du bei der Arbeit einen Unfall hast oder deinem Babysitterkind während der Betreuungszeit etwas passiert, bist du nicht versichert. Das kann sehr schnell sehr teuer werden und zusätzlich ein Strafverfahren bedeuten. Zudem bekommt dein:e Arbeitgeber:in ebenfalls Probleme. Also: Lass dich anstellen!

  2. Kann ich mehrere Minijobs haben?

    Ja, du kannst mehrere Minijobs haben, wenn dein Gesamtverdienst im Monat nicht 520 Euro übersteigt. Hast du eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, kannst du nur einen Minijob ausführen. Mehr dazu findest du in der Minijob-Zentrale.

  1. Persönliche Vermittlung
  2. Vermittlung über die Betreuer:innengalerie

    Wir stellen unseren Kund:innen für die Selbstsuche eine Galerie zur Verfügung. Möchtest du nicht in der Galerie erscheinen, kannst du die Funktion in deiner Kontoverwaltung deaktivieren. Wenn eine Kundin/ein Kunde Interesse an deinem Profil hat, kann sie/er dich über den Chat anschreiben und anfragen. Es wäre schön, wenn du in jedem Falle antwortest, auch wenn du kein Interesse hast.

  3. Warum ist eine Vermittlung über den pme kostenlos?

    Unsere Kooperationspartner zahlen für unsere Dienstleistungen (z. B. die persönliche Vermittlung) und/oder für die Nutzung unserer Galerien. Daher können wir dir diese Leistung kostenfrei zur Verfügung stellen.