Bedingungen Zahlungsgarantie

Mit der Zahlungsgarantie sollen durch die pme Familienservice Gruppe vermittelte Arbeitnehmer und Selbständige (Berechtigte) vor kurzfristigen, unberechtigten und unmittelbar existenzbedrohenden Zahlungsausfällen geschützt werden.

Die Zahlungsgarantie kann ab der erfolgreichen Vermittlung bis zur Beendigung des Arbeitsvertrages oder Dienstvertrages in Anspruch genommen werden. Zahlungen aus der Zahlungsgarantie werden ab Fälligkeit der offenen Forderung bis höchstens sechs Wochen ab Fälligkeit der Forderung gewährt.

Die Zahlungsgarantie greift nur für schriftliche Verträge und berechtigte Forderungen aus Arbeits- oder Dienstverträgen.

Abgesichert sind branchenübliche Lohnforderungen aus Arbeitsverträgen und branchenübliche Forderungen aus Dienstverträgen.

Berechtigte sind verpflichtet ihre Ansprüche selbst gegen den Arbeitgeber oder Auftraggeber geltend zu machen. Wird eine Geltendmachung schuldhaft unterlassen, kann die pme Familienservice Gruppe eine Zahlung aus der Zahlungsgarantie verweigern oder bereits gewährte Zahlungen zurückfordern.

Berechtigte sind verpflichtet Zahlungen des Arbeitgebers oder Auftraggebers innerhalb von drei Tagen der pme Familienservice Gruppe zu melden. Wenn eine Zahlung des Arbeitgebers oder Auftraggebers erfolgt, sind Zahlungen aus der Zahlungsgarantie innerhalb von zwei Wochen zurück zu gewähren.

Berechtigte haben einen Zahlungsausfall innerhalb von zwei Wochen nach Fälligkeit der Forderung der pme Familienservice Gruppe zu melden. Nach Ablauf der Frist ist eine Zahlung aus der Zahlungsgarantie ausgeschlossen.

Die Meldung des zugrundeliegenden Sachverhaltes hat wahrheitsgemäß per E-Mail an Ihren Fachberater vor Ort zu erfolgen. Der E-Mail ist der Arbeits- oder Dienstvertrag anzuhängen.

Berechtigte haben Rückfragen innerhalb von drei Tagen zu beantworten.

Nach einer überschlägigen rechtlichen Prüfung werden berechtigte Forderungen auf das Konto von Berechtigten übernommen

Offensichtlich unberechtigte Forderungen von Berechtigten sind nicht von der Zahlungsgarantie abgedeckt.

Wenn Berechtigte vorsätzlich oder fahrlässig unwahre Tatsachen behaupten besteht kein Anspruch aus der Zahlungsgarantie. Bereits geleistete Zahlungen sind zurück zu zahlen.

Werden Rückfragen von Berechtigten nicht beantwortet besteht kein Anspruch aus der Zahlungsgarantie, bis eine Antwort erfolgt.

Zahlungen aus der Zahlungsgarantie sind auf sechs Wochen ab Fälligkeit der Forderung begrenzt.

Im Bereich der Kindertagespflege kann die Zahlungsgarantie in Anspruch genommen werden, wenn durch eine Kündigung des Betreuungsvertrages ein Schaden entsteht.

Die pme Familienservice Gruppe behält sich vor, jederzeit die Zahlungsgarantie zu widerrufen. Ab Widerruf werden nur noch bereits gemeldete Zahlungsausfälle übernommen.